allgemeine geschäftsbedingungen

Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Aufträgen aller Art (Beratung, Organisationsentwicklung, Training, Coaching) zwischen Klaus-Peter Neumann und dem jeweiligen Auftraggeber.
Wenn nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Klaus-Peter Neumann. Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung die nachstehenden AGB als für sich verbindlich an.

I. Vertragliche Angelegenheiten

1. Auftragsannahme
Angebote von Klaus-Peter Neumann sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden in jedem Falle schriftlich bestätigt

2. Rücktritt des Auftraggebers / Annahmeverzug
Maßnahmentyp A: Trainings, Workshops, Teamentwicklungen
Der Auftragsgeber kann bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späteren Rücktritten durch den Auftraggeber wird angemessener Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangt . Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Regelung nach dem vereinbarten Honorar wie folgt:
- ab 4 Wochen vor Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Honorars
- ab 2 Wochen vor Auftragsbeginn 80% des vereinbarten Honorars
- ab 3 Tage vor Auftragsbeginn 100% des vereinbarten Honorars.

Maßnahmentyp B: Beratung und Coaching
Der Auftraggeber kann bis 2 Tage vor Beratungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späteren Rücktritten durch den Auftraggeber wird angemessener Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangt . Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Regelung nach dem vereinbarten Honorar wie folgt:
- ab 2 Tagen vor Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Honorars
- am Tag des Auftrags 100% des vereinbarten Honorars

Maßgeblich für die Fristberechnung ist der schriftliche Eingang der Mitteilung beim  Auftragnehmer. Können sich Auftraggeber und Auftragnehmer auf Alternativtermine einigen, so entfallen die oben genannten Stornoregelungen.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug und unterlässt bzw. verzögert er Dienste oder unterlässt bzw. verzögert er eine ihm obliegende Unterstützung, so kann der Auftragnehmer für die nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

3. Auftragsdurchführung / Leistungserfüllung
Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die vereinbarte Leistung im Sinne eines Dienstvertrages. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg.
Der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Modalitäten werden durch die Auftragsbestätigung geregelt. Auftragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung der Maßnahme) können vor oder während der Durchführung der Maßnahme vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Maßnahme in ihrem Kern nicht völlig verändern.
Grundsätzlich sind die Leistungen des Auftragnehmers sowie die Mitwirkungsleitungen des Auftraggebers entsprechend der Regelung der Auftragsbestätigung zu erbringen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Klaus-Peter Neumann nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Betriebssphäre liegenden zur Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

4. Schutz geistigen Eigentums
Alle von Klaus-Peter Neumann gestellten Schulungsunterlagen und Lehrinhalte dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch die vom Auftraggeber benannten Teilnehmer. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Unterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Auftragnehmer oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstige Materialien ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

II. Honorierung / Rechnungslegung

1. Vergütung und Spesen
Die Vergütung der von Klaus-Peter Neumann erbrachten Leistungen gliedert sich in Honorar und Spesen. Das Honorar bemisst sich – soweit schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich nach der effektiv und aufgewendeten Zeit. In den Honorartarifen sind sämtliche Personalkosten sowie Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Nicht in den Honorartarifen enthalten sind jedoch ggf. notwendige, auftragsspezifische Ausbildungskosten, Materialauslagen, Steuern und Gebühren, vom Auftraggeber direkt veranlasste Unkosten und Reisespesen. Diese werden in tatsächlich entstandener Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Rechnungen / Zahlungsfrist
Rechnungen werden nach Auftragsbeendigung bzw. Abschluss einer Leistungsphase/Zeitabschnitts (als Zwischenrechnung) gestellt. Bei einer Auftrags- bzw. Projektdauer von mehr als einem Monat wird am Ende jedes Monats eine Rechnung über die geleisteten Aufwände gestellt.
Rechnungen sind ohne Abzug von Skonti innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ohne unverzügliche Beanstandung durch den Rechnungsempfänger gilt die Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Change Workers Beratung und Training ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

III. Haftung und Schadensersatz

Klaus-Peter Neumann verpflichtet sich, den jeweiligen Auftrag sorgfältig auszuführen, übernimmt jedoch keine Erfolgshaftung. Ereignisse höherer Gewalt, wie Krankheiten oder Unfall der eingesetzten Mitarbeiter, Streik, Katastrophen etc. begründen keinen Haftungsanspruch. Im übrigen haftet Klaus-Peter Neumann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus wird jede Haftung von Klaus-Peter Neumann, insbesondere für Folgeschäden (z.B. für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter) ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit die Maßnahme in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfindet, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten verantwortlich.

IV. Sonstiges

1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für jegliche mit Klaus-Peter Neumann geschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist München, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist bzw. keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw, falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde.

2. Schiedsklausel
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts alle außergerichtlichen wie gerichtlichen Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

3. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des individuellen Vertrags oder ein Teil hieraus unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB sowie des Vertrages im übrigen unberührt. Entsprechendes gilt für die Undurchführbarkeit einer Bestimmung oder eines Teiles von ihr. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung haben die Parteien eine wirksame und/oder durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.